Wissenswertes

 

Die Behandlungskosten werden in der Regel von den gesetzlichen und den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen.

 

Für die erste Sitzung und zu Quartalsbeginn denken Sie bitte an Ihre Versicherungskarte (Chipkarte). Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

 

Die ersten Stunden, die sogenannte „probatorische Phase”, dienen der Vorbereitung der Therapie. In dieser Zeit lernen wir einander kennen, machen uns ein umfassendes Bild Ihrer Belastungen und stellen Ihnen unsere Vorgehensweise in Form eines Therapieplans dar. Nachdem ein Arzt den sog. Konsiliarbericht ausgestellt hat, der der Krankenkasse nachweist, dass es keine somatischen Gründe gibt, die gegen eine Psychotherapie sprechen, wird ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt. Zunächst werden 12, in einem weiteren Schritt erneut 12 Therapiesitzungen genehmigt, nach deren Absolvierung können Verlängerungen beantragt werden (bei der TP max. 100, bei der VT max. 80).

 

Seit April 2017 gibt es außerdem die Möglichkeit eine "Sprechstunde" wahrzunehmen. Dies ist ein einzelner Termin, in dem abgeklärt werden kann, ob bei Ihnen Therapiebedarf besteht oder ggf. andere Maßnahmen in Frage kommen. Diese Sprechstunden können eher kurzfristig mit einer Wartezeit von wenigen Wochen vereinbart werden.

 

Bitte versuchen Sie vereinbarte Termin immer einzuhalten. Falls dies aus dringenden Gründen nicht möglich ist, sagen Sie diesen Termin so früh wie möglich ab.

 

 

 

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